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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10   

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LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10 (https://dejure.org/2010,34074)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10 (https://dejure.org/2010,34074)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 25 Sa 1801/10 (https://dejure.org/2010,34074)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wie man eine Kündigung durch Zurückweisung aufgrund fehlender Vollmacht zu Fall bringt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
    Wird eine Ermächtigung eines einzelnen Organsmitglieds durch die zusammen mit ihm gesamtvertretungsberechtigten Organmitglieder zur Alleinvertretungsmacht erweitert, ist vielmehr eine analoge Anwendung des § 174 BGB anerkannt (BAG, Urteil vom 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03 - AP Nr. 18 zu § 174 BGB = EzA Nr. 3 zu § 174 BGB 2002 = ZTR 2005, 658; BAG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980 - AP Nr. 4 zu § 174 BGB = EzA Nr. 4 zu § 174 BGB =DB 1991, 1044; LAG Köln, Urteil vom 04. Mai 2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA-RR 2003, 194).

    Deshalb besteht bei der Vornahme eines einseitigen Rechtsgeschäfts durch einen ermächtigten Gesamtvertreter für den Adressaten das gleiche Interesse wie bei einer Stellvertretung (BAG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78 - a. a. O.).

    Nimmt man aber eine von der Beklagten behauptete Ermächtigung des Herrn Sch.-F. zu ihren Gunsten als existierend an, besteht ein Bedürfnis für die analoge Anwendung des § 174 BGB auf die Gesamtvertretung (BAG, Urteil vom 18. Dezember 1980- 2 AZR 980/78 - a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980/78 - a. a. O.) können zwei Geschäftsführer, die nur zusammen zur Vertretung einer GmbH berechtigt sind, ihre Gesamtvertretung in der Weise ausüben, dass ein Gesamtvertreter den anderen intern formlos zur Abgabe einer Willenserklärung ermächtigt und der zweite Gesamtvertreter allein die Willenserklärung abgibt.

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
    Folge der Zurückweisung ist - unabhängig vom Bestehen der Vollmacht - die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts; eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG, Urteil vom 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03 - AP Nr. 18 zu § 174 BGB = EzA Nr. 3 zu § 174 BGB 2002 = ZTR 2005, 658; BAG, Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - BAGE 119, 311 = AP Nr. 19 zu § 174 BGB = NZA 2007, 377).

    a) Die Möglichkeit der Zurückweisung nach § 174 BGB besteht allerdings nicht, wenn die Vertretungsmacht nicht auf der Erteilung einer Vollmacht durch den Vertretenen, sondern auf gesetzlicher Grundlage beruht oder auf der Bestellung des Vertreters zum Organ einer juristischen Person (BAG, Urteil vom 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03 - AP Nr. 18 zu § 174 BGB = ZTR 2005, 658; BGH, Urteil vom 09. November 2001 - LwZR 4/01 - NJW 2002, 1194).

    Wird eine Ermächtigung eines einzelnen Organsmitglieds durch die zusammen mit ihm gesamtvertretungsberechtigten Organmitglieder zur Alleinvertretungsmacht erweitert, ist vielmehr eine analoge Anwendung des § 174 BGB anerkannt (BAG, Urteil vom 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03 - AP Nr. 18 zu § 174 BGB = EzA Nr. 3 zu § 174 BGB 2002 = ZTR 2005, 658; BAG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 2 AZR 980 - AP Nr. 4 zu § 174 BGB = EzA Nr. 4 zu § 174 BGB =DB 1991, 1044; LAG Köln, Urteil vom 04. Mai 2002 - 4 Sa 1285/01 - NZA-RR 2003, 194).

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
    Weigert sich der Arbeitnehmer, die ihm im Rahmen des Weisungsrechts zugewiesene Tätigkeit auszuführen, so kann dies, wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, im Falle der sog. beharrlichen Arbeitsverweigerung den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigen (BAG, Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 486/83 - AP Nr. 6 zu § 8a MuSchG 1968 = EzA Nr. 5 zu § 8a MuSchG; BAG, Urteil vom 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP Nr. 130 zu § 626 BGB = EzA Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 05. April 2001 - 2 AZR 580/99 - BAGE 97, 276 = AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG = NZA 2001, 893; KR-Fischermeier, 9. Auflage 2009, § 626 BGB Rn. 412 m. w. N.).

    Insoweit ist eine Negativprognose erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen wird (BAG, Urteil vom 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - a. a. O.).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn damit gerechnet werden kann, dass die Abmahnung zu vertragsgemäßem Verhalten in der Zukunft führen wird und eine Wiederherstellung des Vertrauens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erwartet werden kann (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2009, 1198 m. w. N.).

    Die Kündigung ist somit gerade keine Sanktion für begangenes Unrecht, sondern soll ein Vertragsverhältnis beenden, mit dessen vertragsgerechter Durchführung in Zukunft nicht mehr gerechnet werden kann (BAG, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 103/08 - AP Nr. 59 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = NZA 2009, 1198).

  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
    Die Unterhaltspflichten und der Familienstand haben bei einer verhaltensbedingten außerordentlichen Kündigung eher marginale Bedeutung, sind jedoch von der Einbeziehung in die Interessenabwägung nicht generell ausgeschlossen, weil sie das Gewicht des Arbeitnehmerinteresses an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes mit prägen (BAG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - AP Nr. 191 zu § 626 BGB).

    Hingegen ist eine vom Arbeitgeber intendierte Generalprävention gegenüber anderen Mitarbeitern als kündigungsrechtlicher Belastungsfaktor ein nur begrenzt tragfähiger Gesichtspunkt (BAG, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 2 ABR 7/04 - a. a. O.).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat zumindest seit 1988 (vgl. u. a. Urteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung; BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - DB 2010, 2395 = NZA 2010, 1227)) deutlich herausgestellt, auch im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung gelte das Prognoseprinzip (ebenso BVerfG Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - AP Nr. 44 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX); der Kündigungszweck sei zukunftsbezogen ausgerichtet, weil mit der verhaltensbedingten Kündigung das Risiko weiterer Vertragsverletzungen ausgeschlossen werden solle; entscheidend sei, ob eine Wiederholungsgefahr bestehe oder ob das vergangene Ereignis sich auch künftig weiter belastend auswirke.

    Dabei hat die Kammer zugrunde gelegt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - a. a. O.) einer langjährigen Betriebszugehörigkeit und dem dadurch gebildeten Vertrauenskapital im Rahmen der Interessenabwägung ein solch hoher Wert zukommt, dass auch eine erhebliche Pflichtverletzung im Erstfall nicht ohne weiteres zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen muss.

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen zumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - BAGE 118, 104 = NZA 2006, 977; BAG, Urteil vom 07. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195 = AP Nr. 192 zu § 626 BGB = NZA 2006, 98; BAG, Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 = NZA 1996, 419).

    Im Rahmen der Prüfung, ob die Voraussetzungen der §§ 34 Abs. 2 TVöD, 626 Abs. 1 BGB für eine fristlose Kündigung des ordentlich unkündbaren Klägers vorliegen und die Beklagte vorliegend nicht in erster Linie eine außerordentliche Kündigung mit einer der Frist für eine ordentliche Kündigung entsprechenden Auslauffrist ausgesprochen hat, ist darauf abzustellen, ob der Beklagten die Weiterbeschäftigung nicht einmal bis zum Ablauf der fiktiven Frist zur ordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - NZA 2006, 977 = NJW 2006, 2939 = DB 2006, 1849).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
    Folge der Zurückweisung ist - unabhängig vom Bestehen der Vollmacht - die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts; eine Heilung oder Genehmigung nach § 177 BGB scheidet aus (BAG, Urteil vom 10. Februar 2005 - 2 AZR 584/03 - AP Nr. 18 zu § 174 BGB = EzA Nr. 3 zu § 174 BGB 2002 = ZTR 2005, 658; BAG, Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - BAGE 119, 311 = AP Nr. 19 zu § 174 BGB = NZA 2007, 377).

    In beiden Fällen können beispielsweise eine Vollmachtsüberschreitung, ein Vollmachtsmissbrauch oder überhaupt nur Zweifel am Bestehen einer Vollmacht vorliegen, so dass der Dritte geschützt werden muss (BAG, Urteil vom 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP Nr. 7 zu § 174 BGB = NZA 1990, 63 = ZTR 1989, 497; BAG, Urteil vom 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - a. a. O.).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sachverhaltsermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfG, Beschluss vom 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943; BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 -, NJW 1995, 3300).
  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sachverhaltsermittlung regelmäßig nicht gerecht (BVerfG, Beschluss vom 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943; BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 -, NJW 1995, 3300).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00

    Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92

    Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach

  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 486/83

    Kein Mutterschaftsurlaub für Väter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2005 - 10 Sa 165/05

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde

  • LAG Hessen, 02.10.2001 - 2 Sa 879/01

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beleidigung des Arbeitgebers; Verwertung

  • BAG, 23.01.1963 - 2 AZR 278/62

    Kündigungsfrist - Kündigung

  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96

    Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht

  • BGH, 09.11.2001 - LwZR 4/01

    Nachweis der Vertretung einer BGB -Gesellschaft

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88

    Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines

  • LAG Köln, 03.05.2002 - 4 Sa 1285/01

    Wechselseitige Bevollmächtigung durch zwei GmbH-Geschäftsführer

  • BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 180/87

    Kündigung - Formvorschriften

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 60 PV 18.07

    Personalvertretungsrecht; außerordentliche fristlose Kündigung eines

  • BAG, 06.08.1970 - 2 AZR 427/69

    Forderung nach mehreren Unterschriften in der Gemeindeordnung beschränkt

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